Übt ein Arbeitnehmer mehrere Jobs für ein und denselben Arbeitgeber aus, sind diese sozialversicherungsrechtlich als Einheit zu bewerten. Es gibt aber Ausnahmen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann es sich um ein und denselben Arbeitgeber handelt, und lernen verschiedene in der Praxis vorkommende Fallkonstellationen kennen.
Immer mehr Menschen arbeiten dauerhaft oder gelegentlich im Homeoffice. Dafür ist vor allem die richtige technische Ausstattung entscheidend. Für die Gestellung durch den Arbeitgeber gibt es schon seit Jahren Vergünstigungen. Doch auch Mitarbeitende können ihre eigenen Anschaffungen steuerlich geltend machen und dadurch profitieren.
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