Viele Unternehmen bieten vor Beginn der kalten Jahreszeit freiwillige Grippeschutzimpfungen im Betrieb an. So auch in diesem Jahr. Was aber gilt, wenn Beschäftigte einen Impfschaden erleiden sollten? Haftet der Arbeitgeber? Was müssen Arbeitgeber beachten, wenn sie Impfungen im Betrieb anbieten?
Der Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubs bei Langzeiterkrankung kann im Arbeitsvertrag zugunsten von Beschäftigten wirksam ausgeschlossen werden. Das Bundesarbeitsgericht erklärte eine entsprechende Klausel für wirksam und verpflichtete den Arbeitgeber zur Abgeltung des offenen Urlaubsanspruchs.
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