Bislang konnte nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit mit einer stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz erfolgen. Jetzt ist die Einführung einer Teilarbeitsunfähigkeit geplant, die in dieselbe Richtung geht.
Jede vierte erwerbstätige Person arbeitete im Jahr 2025 zumindest gelegentlich im Homeoffice. Das geht aus einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes hervor. Die Entscheidung, ob mobiles Arbeiten von zuhause möglich ist, liegt jedoch beim Arbeitgeber. Lesen Sie mehr zu den arbeitsrechtlichen Voraussetzungen bei der Vereinbarung von Homeoffice-Regelungen.
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