Ein Arbeitnehmer wollte eine geplante Elternzeit rückgängig machen, weil er nach seiner Trennung ausgezogen war, während das Kind bei der Mutter blieb. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass er an das Elternzeitverlangen gebunden ist.
Wer beim vom Arbeitgeber bezahlten Massagetermin auf verschüttetem Massageöl ausrutscht, ist nicht unfallversichert. Das Sozialgericht München bestätigte, dass Entspannung auch dann eigenwirtschaftlich bleibt, wenn der Arbeitgeber sie finanziert.
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